Wohnungseigentumsverwaltung
Wir verwalten gerne das Gemeinschaftseigentum für Sie als WEG.
Gerne beraten wir Sie auch über einen auf Sie zugeschnitten Verwaltervertrag, Ihre Interessen als WEG stehen für uns im Mittelpunkt.
Unsere Verwaltertätigkeit beinhaltet die
technische, wirtschaftliche und kaufmännische Betreuung von Ihrer WEG.
Wir betreuen und verwalten das Vermögen der Gemeinschaft, überwachen sämtliche Zahlungen, sowie Eingänge/Ausgänge auf den einzelnen Konten.
In unserer Verwaltertätigkeit übernehmen wir die Kontaktaufnahme zu einzelnen Firmen, Interessenten, Mietern und Behörden und die Verbuchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Wir bearbeiten die Versicherungsfälle und Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft.
Die zeitnahe Erstellung der Einladung, der Wirtschaftspläne, sowie der Einzelabrechnungen haben bei uns Priorität. Die Durchführung einer ordnungsgemäße Eigentümerversammlung nach Ihren Wünschen ist uns sehr wichtig.
Gerne bieten wir Ihnen eine exklusive Verwaltung Ihres Sondereigentums an, rufen Sie uns hierzu einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann melden Sie sich gerne bei uns und wir vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Verwaltung
Eine klare, diskrete und zuverlässige Kommunikation mit den Eigentümern bzw. Mietern steht bei uns an vorderster Stelle.
Wir bilden uns stetig fort, weshalb wir eine Verwaltung nach den neusten Richtlinien bzw. Gesetzen gewährleisten können.
wir kümmern uns diskret um Mahnverfahren
Abrechnung
Wir erstellen mit unserem Hausprogramm Ihre Gesamtabrechnung für die WEG, den Wirtschaftsplan, die Einzelabrechnungen, sowie die einzelnen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter ,sollte eine Sondereigentumsverwaltung vereinbart worden sein.
Buchhaltung und Zahlungsverkehr
Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Wünsche abgestimmte Buchhaltung an.
Sie erhalten, falls vereinbart, eine monatliche Übersicht der Konten bzw. Soll-/Ist-Abgleich und überwachen die Konten und Zahlungen der WEG. Die Planung von Instandhaltungen in anbracht der Rücklagen und eine Investionsplanung sowie Zuführung zur Rücklage erhalten Sie mit der Gesamtabrechnung der WEG.